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   BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00   

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BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00 (https://dejure.org/2000,3938)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.2000 - 3Z BR 230/00 (https://dejure.org/2000,3938)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 2000 - 3Z BR 230/00 (https://dejure.org/2000,3938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuer; Heimaufnahme; Vermögenssorge; Ehepartner; Anhörung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis Vermögenssorge

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen abweicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 238/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3732/00
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323).

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichend Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLGZ 1996, 136/138).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901).
  • BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324).
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323).
  • BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96

    (Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung;

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 25 Wx 8/96
    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Die Bindungswirkung des Vorschlags entfällt nur, wenn die Bestellung des Vorgeschlagenen dem Wohl des Betroffenen zuwiderliefe (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1373/1374).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Vielmehr reicht aus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) zur Person des Betreuers einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm FGPrax 1996, 183).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLGFamRZ 1994, 323/324) und Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49/50; KG BtPrax 1995, 106/107; Pfälz.OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 104/105) genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02

    Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel; Berücksichtigung der Wünsche des

    Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen.
  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00

    Vom Betroffenen vorgeschlagener Betreuer

    Vielmehr ist, wenn die Betroffene, wie hier, eine Person vorgeschlagen hat, nach der gesetzlichen Regelung diese zu bestellen, wenn die Entscheidung dem Wohl der Betroffenen nicht zuwiderläuft (BayObLG BtPrax 2000, 260; Knittel Rn. 17 m. w. N.).
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